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Indisches Fremdenverkehrsamt - Baseler Str. 48, 60329 Frankfurt,
Tel. 069 / 24 29 49 - 0, Fax 24 29 49 77

Weitere wichtige und aktuelle Informationen gibts auf der Website des Auswärtigen Amts: » » » Auswärtiges Amt

Die meisten von euch brauchen ein ganz "normales" Visum. Gültig 6 Monate bei mehrmaliger Einreise. Auch wenn ihr nur ein paar Wochen bleibt, holt euch dieses Visum. Es geht am Schnellsten und ist am Billigsten. Es kostet übern Postweg 67,-- Euro. Stand Februar 2021


Diplomatische Vertretung mit Bankverbindung für Visagebühren:

1. Indische Botschaft Berlin
Tiergartenstr. 17
10785 Berlin
Tel.: 030 / 25795-0
Fax : 030 / 25795-102
E-mail: consular(at)indianembassy.de
10785 BERLIN BANK: Postbank Berlin
A/c No.: 631 068 104;
BLZ No.: 100 100 10
Zuständig für Berlin, Brandenburg, Mecklenburg Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

2. Indisches Generalkonsulat Frankfurt am Main
Friedrich Ebert Anlage 26
60325 Frankfurt
Tel: (069) 1530050 oder (069) 15300548
Fax: (069) 554125
E-mail: admn(at)cgifrankfurt.de
Internet: www.cgifrankfurt.de
60325 FRANKFURT BANK: Postbank Frankfurt
A/c No.: 625009-600
BLZ No.: 500 100 60
Zuständig für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Nordrhein Westfalen

3. Indisches Generalkonsulat Hamburg
Raboisen 6
20095 Hamburg
Tel.: (040) 338036
Fax : (040) 323757
E-mail: cgihh(at)aol.com
20095 HAMBURG BANK: Commerzbank Hamburg.
A/c No.: 672182300
BLZ No.: 200 400 00
Zuständig für Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen

4. Indisches Generalkonsulat München
Consulate General of India
Widenmayerstr. 15
80538 München
TEL: (089) 21023940/41/42
FAX: (089) 21023980
E-mail: congendmun(at)t-online.de
Zuständig für Bayern und Baden Württemberg

östereich
Embassy of India
Kaerntnerring 2
A-1015 Vienna
Tel.: 00-43-1-5058666-9
Fax: 00-43-1-5059219
Email: indemb(at)eoivien.vienna.at
Web : www.indianembassy.at

Schweiz
Indische Botschaft Schweiz
Kirchenfeldstr. 28
CH-3005 Bern
Tel: 0041/31-3511110
Fax: 0041/31-3511557


Indisches Generalkonsulat Schweiz
9, Rue du Valais
CH 1202 Genf
Tel: 0041/22-7384548
Fax: 0041/22-7315129

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Visum

Den Visumantrag mit zwei Passbildern, Zahlungsbeleg über Visumgebühr, Bestätigung über Hin- und Rückflugticket bzw. Weiterflug und Pass an die Visaabteilung der Botschaft schicken oder dort abgeben. Der Reisepass muss noch ein Jahr gültig sein. Touristenvisa gelten für 90 Tage. Verlängerung nur bei Foreigner’s Registration Office in Bombay, Calcutta und Delhi. Auch Geschäftsreisende beantragen besser ein Touristenvisum. Alles andere dauert Monate.

Die Visagebühren betragen:

Beim Studentenvisum muss eine Zulassungsbescheinigung einer indischen Universität vorgelegt werden.
Alle anderen längerfristigen Visa mit einer Gültigkeit von einem Jahr bis zu maximal fünf Jahren (mehrmalige Einreise) 160 €.

Die Einreise mit einem Personalausweis oder Pass ohne Visum ist nicht möglich. Das Visum kann nicht an der Grenze oder am Flughafen beantragt werden. Das Antragsformular ist gegen Rückporto bei den Vertretungen Indiens erhältlich. Touristenvisa werden mit einer Gültigkeitsdauer von 3 mit Glück 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Die Einreise muß innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung des Visums erfolgen und berechtigt zu einem Aufenthalt in Indien für die Restlaufzeit des Visums. Bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten besteht eine Registrierungspflicht beim District Foreigner's Registration Office bzw. beim Foreigner's Regional Registration Office, welche innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden muß. Außerdem ist bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten eine Tax Clearance(Steuererkklärung) vor der Abreise notwendig. Mich hat nie jemand danach gefragt.

Voraussetzungen um ein Visum zu erhalten

* unter bestimmten Vorasussetzungen und beim Vorlegen unterstützender Dokumente

(ANMERKUNG: Amerikanische Staatsangehörige mit und ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland müssen eine Extragebühr von 25 bzw. 52 Euro entrichten.)

Zahlungsweise

Die Visagebühren können wie folgt bezahlt werden:

Bargeldzahlung nur am Schalter. Bargeld sollte nicht per Post geschickt werden.
Per Postanweisung, oder
Durch Banküberweisung*

* Die Visagebühren können auf die entsprechenden Postbankkonten der Botschaft bzw. Konsulate entsprechend der nachfolgend gegebenen Details eingezahlt werden. Der ZAHLUNGSNACHWEIS (die originale Überweisungs- bzw. Einzahlungsquittung mit dem Stempel der Bank) muss zusammen mit dem Visaantrag eingeschickt werden, um Verzögerungen bei der Verifizierung des Zahlungseingangs zu vermeiden.
(Visa und Konsulargebühren einmal bezalte werden nicht rückerstattet)

Details der Banküberweisung

1. Indische Botschaft
Tiergartenstr.17
10785 BERLIN BANK: Postbank Berlin
A/c No.: 631 068 104;
BLZ No.: 100 100 10

2. Indisches Generalkonsulat
Friedrich Ebert Anlage 26
60325 FRANKFURT BANK: Postbank Frankfurt
A/c No.: 625009-600
BLZ No.: 500 100 60

3. Indisches Generalkonsulat
Raboisen 6
20095 HAMBURG BANK: Commerzbank Hamburg.
A/c No.: 672182300
BLZ No.: 200 400 00

4. Indisches Generalkonsulat
Widenmayerstr. 15
80538 MUNICH BANK: Hypovereins Bank, Munich
A/c No.: 658709488
BLZ No.: 700 202 70


Verschiedene Arten von Visa und erforderliche Dokumente

Touristenvisum

Für Indienaufenthalte als Tourist sowie den Besuch von Freunden und Verwandten
Gewöhnliche Gültigkeit: Sechs Monate; Mitarbeiter von Reisebüros sowie Personen, die Indien häufig besuchen, können jedoch ein Touristenvisum mit längerer Gültigkeit erhalten.
Touristenvisas können weder verlängert noch umgewandelt werden.

Geschäftsvisum

Gewöhnliche Gültigkeit: Sechs Monate; häufig nach Indien reisende Personen sowie Techniker/Experten, die auf Grund bilateraler Abkommen oder von der indischen Regierung genehmigter Joint Venture Projekte nach Indien reisen, können Geschäftsvisa mit einer Gültigkeit von bis zu 5 Jahren mit Berechtigung zu mehrfacher Einreise erhalten.
Erforderliche unterstützende Dokumente: Kopie des Einladungsschreibens des indischen Unternehmens, mit dem der Antragsteller geschäftliche Verbindungen unterhält bzw. aufzunehmen beabsichtigt.

Studentenvisum

Gewöhnliche Gültigkeit: volle Dauer des Studiums bis zu maximal fünf Jahren.
Erforderliche unterstützende Dokumente: Zulassungsnachweis einer anerkannten Universität/Institution in Indien mit Gültigkeit für die Dauer des Studiums und Nachweis der Finanzmittel.

Arbeitsvisum (maximal ein Jahr)

Erforderliche unterstützende Dokumente: Nachweis der Beschäftigung (Arbeitsvertrag und andere Bedingungen und Konditionen) bei Unternehmen in Indien, welcher die beabsichtigte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses angibt.

Konferenzvisum

Benötigte unterstützende Dokumente: Empfehlungsschreiben der Organisatoren.

Transitvisum

Für Zwischenaufenthalte in Indien auf der Durchreise zu anderen Destinationen
Gewöhnliche Gültigkeit: Maximal 72 Stunden
Transitvisa müssen vor der Abreise von der Botschaft bzw. den Konsulaten besorgt werden, da sie von den Behörden auf indischen Flughäfen generell nicht erteilt werden.

Einreisevisum

Für alle sonstigen Zwecke
Einreisevisa können erteilt werden abhängig vom Zweck des Besuches und der Berechtigung dazu, über die auf Grundlage individueller Prüfung entschieden wird.

Journalistenvisum (J Visa)

Journalisten kann ein Visum für die Dauer von drei Monaten (einmalige Einreise) bei Vorlage der notwendigen Dokumente (Arbeitsnachweis oder Originalschreiben einer anerkannten Nachrichtenagentur, Medienanstalt etc., bei der die betreffenden Journalisten beschäftigt sind oder von der Institution, in deren Auftrag sie in Indien arbeiten sollen) ausgestellt werden. Die ursprüngliche Gültigkeit des Visums für die Dauer von drei Monaten kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag ist einzureichen bei:

Publicity Officer (PR), XP Division,
Ministry of External Affairs, Shastri Bhawan,
New Delhi-110001.
(Telefonnr.: 0091-11-23383462
Fax Nr. 0091-11-23384663 / 23384319
e-mail: usxps@meadev.gov.in

Journalisten, die nach Indien reisen, um in einem Büro ausländischer Medien/TV-Sender zu arbeiten, können ein J Visa für eine Aufenthaltsdauer von sechs Monaten und der Berechtigung zu mehrfacher Einreise erhalten, wenn sie ein Schreiben der ausländischen Medien- bzw. TV Anstalt vorlegen, welches die Entsendung bestätigt. (Dies gilt auch für die Journalisten, die Korrespondenten in Indien ablösen.)
Für Filmaufnahmen in Indien (gilt für Dokumentar- und Spielfilmaufnahmen) wird eine vorherige Genehmigung benötigt. Der Antrag auf die Genehmigung ist bei der Botschaft im beschriebenen Format und zusammen mit einer Verpflichtungserklärung einzureichen.
Liste der Dokumente die zusammen mit dem Antrag einzureichen sind:
Formular für den Antrag auf ein Visum
Antragsformular für Dokumentarfilmaufnahmen in Indien zusammen mit der Verpflichtungserklärung
Antrag auf Filmaufnahmen von geschützten Monumenten
Liste der Mitglieder des Teams, einschließlich der Namen, Nationalitäten, Geburtsdaten, Passnummern, Ausstellungsort und -datum der Pässe, Gültigkeit der Pässe, ausgeübte Tätigkeit usw.
Liste der Filmausrüstung, die bei den Dreharbeiten benutzt werden soll, mit Beschreibung und Produktnamen
Kurze Zusammenfassung des geplanten Filmprojektes
Plan für die Filmaufnahmen aufgeschlüsselt nach Szenen, Ort und Datum
Brief des Produzenten zur benötigten Art der Unterbringung und Verpflegung
Reichweite der Publizität. TV-Sender, bei denen die Dokumentation ausgestrahlt wird (Einzelheiten wie Datum, Sendezeit, Dauer des Beitrags usw.)
(ANMERKUNG: Die Antragsformulare, Verpflichtungserklärung und sonstigen Informationen sind vom Produzenten unterzeichnet in neunfacher Ausfertigung einzureichen. Bitte beachten Sie, dass die Mindestdauer für die Ausstellung der Visa in diesem Falle mindestens 4 bis 5 Wochen dauert.)

Formalitäten der Anmeldung

Alle ausländischen Staatsbürger, einschließlich jener mit indischer Herkunft, die beabsichtigen sich länger als 6 Monate in Indien aufzuhalten, müssen sich beim zuständigen District Foreigners Registration Officer / Foreigners Regional Registration Officer (FRRO) innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Einreise in Indien anmelden.
Pakistanische Staatsangehörige müssen sich beim zuständigen FRRO innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Einreise in Indien anmelden.
Afghanische Staatsangehörige müssen sich beim zuständigen FRRO innerhalb von sieben Tagen nach ihrer Ankunft in Indien anmelden.

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öffnungszeiten Ämter Behören usw.

Geschäfte haben zwischen 9 und 20 Uhr geöffnet. Manche machen Mittagspause zwischen 12 und 14 Uhr.
öffnungszeiten der Banken: Mo-Fr 10.00-14.00 Uhr, Sa 10.00-12.00 Uhr.
Büros sind Mo-Fr je nach Region zwischen 9.00 und 17.00 Uhr geöffnet. Samstags und Sonntags sind sie geschlossen. Mittagspause ist je nach Region um 12.00 bis 14.00 Uhr.
Museen haben von 10.00 bis 16.00 oder 17.00 geöffnet. Bazare je nach dem von 10.00 bis 21.00 Uhr. Es gibt auch Morgenmärkte die um 5 Uhr beginnen und um 9 Uhr wieder schließen.

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